Stationäre Pflege

Kranke, alte oder behinderte Menschen erhalten in unserer Senioreneinrichtung die für sie notwendige Versorgung, rund um die Uhr, von unserem geschulten Pflegepersonal.

Einen Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Pflegekasse übernimmt einen pauschalen monatlichen Betrag für die pflegerische Versorgung, für Betreuungsleistungen und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Darüber hinaus haben Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote.

Die Zuschusshöhe ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Der Eigenanteil, den ein Bewohner zu zahlen hat, steigt nicht mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern unabhängig von ihrem Pflegegrad zahlen alle Bewohner eines Heims den gleichen Eigenanteil (sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil).

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Zusatzleistungen und für weitere Investitionen werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen.

Weitere Informationen des Bundesministerims für Gesundheit zur Pflege im Heim finden Sie HIER  oder über Ihre Krankenkasse.

 

Heimentgelte in Taubeheim ab dem 01.01.2024 (im ersten Jahr bei 15 % Zuschlag)

Pflegegrad 2 2.756,27 €
Pflegegrad 3 2.756,18 €
Pflegegrad 4 2.756,34 €
Pflegegrad 5 2.756,31 €
Einzelzimmerzuschlag bis 45 €

 Nach oben
 Zurück
 Seite drucken